|
Steuer & Versicherung
Seit dem 1.1.1987 werden für Benziner ohne Katalysator 20% Zuschlag (Strafsteuer) verrechnet.
Oldtimer sind von dieser Regelung ausgenommen wenn sie älter als 30 Jahre sind und damit einem nicht mehr hergestelltem Modell entsprechen oder vor 1950 gebaut wurden. Weitere Ausnahmen gibt es für jüngere Fahrzeuge, die einen geschichtlichen Wert darstellen (seltene Exemplare oder Teilnahme bei historischen Ereignissen zB Rennautos).
Wenn man das ganze Jahr seinen Oldtimer bewegen möchte, bietet sich ein Wechselkennzeichen an. Damit ist nur die Versicherung und KFZ-Steuer des Leistungsstärkeren Fahrzeuges zu bezahlen. Das andere Fahrzeug ist damit im Vertrag inkludiert.
Sollte man sich dafür entscheiden das Fahrzeug über den Winter stillzulegen, bietet sich die Variante mit Kennzeichen-Hinterlegung an. Die Kennzeichen müssen dabei mindestens 45Tage hinterlegt werden. Für diesen Zeitraum entfällt sowohl die KFZ-Versicherung als auch die Versicherung. Es gibt auch Varianten bei denen die Kennzeichen mindesten 6 Monate hinterlegt werden müssen.
Als Beispiel:
Ich habe mich bei meinem Mercedes 280CE (185PS) für die Variante mit Wechselkennzeichen und ohne Oldtimer Rabatt bei der Versicherung entschieden, da mein “Hauptfahrzeug” 150PS hat und ich nur die 35PS mehr PS bezahlen muß. Im anderen Fall hätte zwar die Oldtimerversicherung nur 120€/Jahr gekostet, die KFZ-Steuer wäre allerdings für noch mal 185PS fällig gewesen.
|