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§57a Überprüfung

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Die Pickerlüberprüfung sollte zum mitunter jährlichen Fixpunkt gehören, da dieses Versäumnis schwerwiegende Folgen haben könnte.
Abgesehen von hohen Geldstrafen, können Besitzer und Lenker im Falle eines Unfalles zur Verantwortung gezogen werden.
Der ÖAMTC hat bei Stichproben auf öffentlichen Parkplätzen festgestellt, dass rund zehn Prozent der Fahrzeuge ohne gültiger Plakette fahren.

 

Wann zur §57a Begutachtung ( Pickerl )?

Für KFZ bis 3,5t gilt in der Regel :
Die erste §57a Überprüfung 3 Jahre nach der ersten Zulassung
Die zweite erfolgt 2 Jahre nach der ersten Überprüfung
Danach jedes Jahr

Historische Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur Überprüfung

Eine detaillierte Aufstellung der Fahrzeuge finden man auf help.gv.at

 

Abgelaufenes Pickerl im Ausland
Im Gegensatz zu Österreich (4 Monate Toleranz) gibt es in den anderen europäischen Ländern mitunter gar keine Überziehungsfristen. Das kann bis zur Kennzeichenabnahme führen.


 

Alle Angaben ohne Gewähr.